Erleichterungen für Grundstückseigentümer in Johannisthal, bevor neues Wasserschutzgebiet kommt

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Erleichterungen für Grundstückseigentümer in Johannisthal, bevor neues Wasserschutzgebiet kommt

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz teilt mit:


Mit dem Wasserversorgungskonzept haben die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz geplant, das Wasserwerk Johannisthal bis 2014 wieder in Betrieb zu nehmen. Dies gehört zu den Maßnahmen, mit denen die Trinkwasserversorgung für Berlin auch in Zukunft sichergestellt werden soll.

Mit der Wiederinbetriebnahme dieses Wasserwerkes wird eine neue Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes erforderlich. Die endgültige Festlegung der Schutzzonen durch eine neue Rechtsverordnung nach § 22 Abs. 1 Berliner Wassergesetz (BWG) kann jedoch erst erfolgen, wenn die wasserrechtliche Bewilligung für die Grundwasserförderung im Wasserwerk Johannisthal erteilt wurde. Das dazu nötige Verwaltungsverfahren ist bereits eingeleitet worden. Im Vorgriff auf diese neue Wasserschutzgebietsverordnung hat die Wasserbehörde in der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz die „Wasserbehördliche Anordnung zum Vollzug der den Schutzgebietsteil Johannisthal betreffenden Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke vom 06. Februar 2009“ erlassen. Danach können für die Nutzung bestimmter Grundstücke im Schutzgebiet schon jetzt Erleichterungen gewährt werden.

Diese Allgemeinverfügung wird im nächsten Amtsblatt für Berlin bekannt gemacht und kann mit dem dazugehörigen Lageplan zur Bestimmung der betroffenen Grundstücke kostenfrei eingesehen werden
bei
• der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz, Wasserbehörde, Referat II D, Brückenstraße 6, 10179 Berlin
• dem Bezirksamt Treptow-Köpenick, Stadtplanungsamt, Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
• dem Bezirksamt Neukölln, Stadtplanungsamt, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin und
• den Berliner Wasserbetrieben, Neue Jüdenstraße 1, 10179 Berlin.

Mitteilung vom: 24.02.2009, 10:20 Uhr
Rückfragen: Regina Kneiding
Telefon: 90252156

Link zur Originalquelle:

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2009/02/24/121121/index.html

Link zur Allgemeinverfügung:
Wasserbehördliche Anordnung zum Vollzug der den Schutzgebietsteil Johannisthal / Altglienicke betreffende Regelungen der Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal/Altglienicke (ohne Anlage)

http://www.berlin.de/sen/umwelt/wasser/wasserrecht/

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