22. Verbandstag

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Verbandstag 2017
11. Mai 2017

 

Artikel zum Verbandstag im Gartenfreund Heft Juli 2017

Artikel zum Verbandstag im Gartenfreund Heft Juli 2017 (334,6 KiB)

Quelle: Gartenfreund Juli 2017

Grundsätze der Arbeit des Verbandes der Gartenfreunde Treptow e.V.
für den Zeitraum 2017 bis 2021

beschlossen auf dem 22. Verbandstag am 11. Mai 2017


  1. Der Verband wird die Kleingartenanlagen, die ein unverzichtbarer Bestandteil der Lebensqualität der Bewohner Treptows und der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow sind, als Stätten grüner Lebens- und Erlebnisräume der Bürger, der Erhaltung, Schaffung und Sicherung von Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie der aktiven Erholung seiner Nutzer und der passiven Erholung seiner Besucher ständig weiter entwickeln. In ihren Aktivitäten unterstützt er die Vereine bei der Umsetzung dieser Ziele. Grundlagen dafür sind der Kleingartenentwicklungsplan und seine Fortschreibung, die Flächennutzungs- und B-Pläne und die Kleingartenordnung.
  1. Zur Erhöhung des Erholungswertes der Kleingartenanlagen als Grünzonen des Stadtbezirkes und der Gemeinde strebt der Verband an, zusammen mit den Kommunen, besonders die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Gemeinschaftseinrichtungen bedarfsgerecht und zeitgemäß zu gestalten. Dazu dient auch die Teilnahme an Landes- und Bundeswettbewerben die langfristig vorzubereiten und zwischen Verband und Ämtern abzustimmen sind.
  1. Der Verband sichert durch seine Mitarbeit im Kleingartenbeirat des Stadtbezirkes Treptow-Köpenick, dass im Kleingartenbeirat die Interessen der Kleingärtner vertreten und die Stadträte in Vorbereitung ihrer Entscheidungen bezüglich der Belange der Kleingärtner fachkundig beraten werden. Der Verband regt die Erarbeitung einer „Ist“-Studie zum gemeinnützigen Kleingartenwesen an, aus der Aussagen zur städtebaulichen, ökologischen und sozialen Stellung der Kleingartenanlagen in der heutigen und künftigen Kommunalpolitik des Stadtbezirkes ablesbar werden.
  1. Der Verband unterstützt durch fachliche Beratung, Schulung und Anleitung der Vereine die ökologische Bewirtschaftung, damit die Kleingartenanlagen grüne Zonen sind, die keine Umweltbelastungen verursachen. Seine Verantwortung wahrnehmend wird der Verband die Gartenfachberatung um das Element Schulungsfahrten erweitern.
  1. Der Verband wird durch Publikationen und die öffentliche Würdigungen der Leistungen der Kleingärtner bei der Pflege großer Grünanteile ohne Entgelt und die freiwillige Arbeit vieler ehren-amtlicher Funktionsträger bei der Organisation von Gemeinschaftsleistungen bekannt machen, um die Anerkennung und das Verständnis sowohl bei den Bürgern wie auch den Parteien und Organisationen zu erreichen.
  1. Der Verband fördert das Anliegen der Mitgliedsvereine über die Gartenarbeit hinaus Gemeinschaften zu entwickeln, in denen die Mitglieder durch das Vereinsleben, durch gemeinsame Feste und Veranstaltungen, was insbesondere auch für sozial Benachteiligte und Migranten gilt, eine soziale Heimat finden sollen. Der Verband wird das Verbandsleben durch neue Formen bereichern und die Tätigkeit der Frauenkommission zur Ausgestaltung dieser erweitern.
  1. Der Verband verfolgt das Ziel, die Geschichte der Kleingartenbewegung in Vereinschroniken, Schriftenreihen und anderen Publikationen festzuhalten. Dazu sind alle Formen der Zusammenarbeit mit den Mitgliedsvereinen, mit Einrichtungen, wie dem Stadt- und Heimatarchiv, den Geschichts-vereinen des Stadtbezirkes weiter zu erschließen. Die Fortschreibung „Zur Geschichte des organisierten Kleingartenwesens in Berlin-Treptow“ ist zielstrebig umzusetzen. Das 100. Verbandsjubiläum ist unter Einbeziehung der Mitgliedsvereine dem Anlass entsprechend vorzubereiten und zur Würdigung der Leistungen der Kleingärtner und deren Darstellung in der Öffentlichkeit zu nutzen.
  1. Der Verband setzt sich direkt und unter Nutzung seiner Mitgliedschaft im Landesverband Berlin der Gartenfreunde e.V. dafür ein, dass Kleingärten auch weiterhin bezahlbar bleiben, um so vielen Bürgern die Möglichkeit zu geben in den Vereinen aktiv tätig sein zu können. Der Kleingarten muss für sozial weniger begüterte Personen erschwinglich sein und der Zugang zu dieser Art der Erholung darf durch nichts behindert werden.
  1. Der Verband wird die Schulungen seiner Funktionsträger auf den Gebieten des Vereins-, Vertrags-, und Verwaltungs- sowie des  Steuerrechts mit hohem Niveau weiter führen, um so die Leistungen der Kleingärtner durch sichere Rechtsverhältnisse abzusichern und durch finanzielle Vorsorge, die Voraussetzung schaffen, dass das geltende Recht auch durchgesetzt werden kann.

 

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