Wichtige Fragen und Antworten zur Kündigung und Wertermittlung

Wertermittlungsrichtlinie

Beendigung des Pachtverhältnisses
Wertermittlung Termin
Übergabe an einen Nachnutzer


Beendigung des Pachtverhältnisses


Wie ist die Kündigungsfrist?

Drei Monate zum 31.10. des laufenden Jahres. (Ggf. sind im Unterpachtvertrag andere Vereinbarungen getroffen.)

Wo ist die Kündigung einzureichen?

  • Formblätter für Kündigung und Antrag auf Wertermittlung sind beim Vereinsvorstand erhältlich, da auch dieser über die Beendigung des Pachtverhältnisse informiert sein muss.
  • Kündigung an den Bezirksverband als Vertragspartner des Unterpachtvertrages übermitteln und den Richtsatz für die Wertermittlung sofort nach Einreichung des Wertermittlungsantrages an den Bezirksverband überweisen. Die Wertermittler vereinbaren danach mit dem abgebenden Unterpächter den Termin zur Bewertung der Parzelle.

Wertermittlung Termin

Wieviel Zeit ist zu planen?

Wertermittlung dauert ca. 1 – 2 Stunden

Was ist zum Termin vorzubereiten?

Laube
  • Ist die Laube beräumt?
  • Liegt eine Genehmigung oder ein altes Wertermittlungsprotokoll vor?
  • Weitere Unterlagen wie z. B. Gebäudeversicherung sind bereit zu halten
Abwassersammelgrube
  • Ist die Grube entleert?
  • Gibt es eine Baugenehmigung?
  • Liegt ein aktuelles Dichtheitszertifikat vor?
Außenanlagen
  • Sind Einfriedungen Eigentum oder Gemeinschaftsanlagen?
  • Sind alle mobilen Gartengegenstände entfernt?
Medienanschlüsse
  • Sind Wasser- und Stromanschluss Gemeinschaftsanlagen oder Privatverträge?

Zur Info:
Merkblatt zum Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen und deren Entsorgung durch Privatpersonen im Land Berlin; Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Fachbereich Umweltschutz, 2013

Was ist nach der Wertermittlung zu erledigen?


Der Bezirksverband informiert wenn das Protokoll der Wertermittlung zur Abholung in der Geschäftsstelle bereit liegt.

  • Auflagen aus dem Protokoll sind vor Übergabe an den Nachpächter zu erfüllen.
  • Bewerbern aus der Bewerberliste des Bezirksverbandes wird ihr Garten angeboten. Mit dem Vereinsvorstand erfolgt die Besichtigung und Übergabeverhandlung der Parzelle.

Übergabe an einen Nachnutzer

Was sind Übergabeverhandlungen?

Übergabeverhandlungen sind im Ergebnis ein Übergabeprotokoll welches den Übergang des auf der Parzelle befindlichen Eigentums an baulichen Anlagen und Aufwuchs in das Eigentum des Nachpächters regelt. Auf dieser Grundlage erhält der neue Unterpächter seinen Pachtvertrag über die Parzelle durch den Bezirksverband als Verpächter.

Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2018 .

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