Kündigung des Pachtvertrages

Kündigung des Pachtvertrages

Falls es einmal aus den (unterschiedlichsten) Gründen erforderlich sein sollte, den Unterpachtvertrag zu kündigen, so erhalten Sie die erforderlichen Formulare bei Ihrem Vereinsvorstand bzw. in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Berlin-Treptow e. V.

 

Beachten Sie bitte folgendes:

  1. Der/Die Unterpächter kann/können den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum 30. April oder 31. Oktober eines jeden Jahres kündigen. Bei Altverträgen sind die Kündigungsfristen aus dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen. Abweichende Kündigungstermine sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
  2. Für die Kündigung, die schriftlich erfolgen muss, sind ausschließlich die Verbandsformblätter zu verwenden. Der Kleingarten muss zum Kündigungstermin (Vertragsende) in einem vertragsgemäßen Bewirtschaftungszustand und von persönlicher Habe geräumt zum Nutzerwechsel herausgegeben werden.
  3. Der Vereinsvorstand muss über die Kündigung informiert werden.

Hinweise zu wichtigen Fragen und Antworten zur Kündigung und Wertermitlung erhalten Sie hier [mehr ... ]