Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem Gartenglück

Kleingärten sind

  • Stätten praktizierten Gemeinschaftslebens,
  • grüne Oasen der Ruhe und Erholung,
  • Stätten der Begegnung von Generationen, Erlebnisräume für Kinder sowie
  • beglückende Freizeitbeschäftigung für Hobbygärtner.

Möchten Sie auch dieses Glück genießen?

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem Gartenglück.

Hier erreichen Sie uns

Telefon Gartenvergabe / Bewerbungen:

Tel. 030-53210556

gartenvergabe@gartenfreunde-treptow.de

Verband der Gartenfreunde Treptow e. V.
Friedrich-List-Straße 2 B
12487 Berlin
Tel.: 030-53014941

Persönliche Anfragen zur Bewerbungen und Parzellenvergaben können Sie zu den allgemeinen Bürozeiten an unsere Mitarbeiterin, Frau Ulrike Schüttauf richten. Zu erreichen ist sie unter unserem Gartentelefon.

Bewerbung

Die Bewerbung um einen Kleingarten ist schriftlich beim Vorstand des Bezirksverbandes zu stellen. Damit wir Sie zielgerichteter versorgen können, bitten wir neben allgemeinen Angaben zur Person, um solche wie gewünschte Ortsteillage des Kleingartens und besonders wichtig die Angabe eines zu zahlenden Entschädigungswertes an den scheidenden Unterpächter. Der Entschädigungswert ergibt sich aus den durch die Wertermittlung festgestellten Summen für die Baulichkeit, Außenanlagen und Aufwuchs. Zu der immer wieder gestellten Frage wie hoch die Entschädigungswerte für Kleingartenparzellen sind, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Es hängt insbesondere von der Größe und Ausstattung der Baulichkeit (Laube), der Menge des Aufwuchses (Pflanzen, Bäume, Sträucher etc.) und den Außenanlagen (Einfriedung, Wasseranlage, Fäkaliensammelgrube etc.) ab. Für einen Großteil der Parzellen beträgt der Entschädigungswert ca. 5 bis 10 Tausend Euro.

Mit welchen Kosten Sie jährlich rechnen müssen, sehen Sie hier ...überschlägige Kosten

Für die Bewerbung haben wir ein Formular entwickelt:

Ausfüllhinweise und zum Download: Bewerbungsformular

Wie geht es weiter?

Die Zeitspanne (Wartezeit) zwischen Bewerbung und Angebot kann sehr unterschiedlich sein. Es ist mit einer mehrjährigen Wartezeit zu rechnen. Je mehr Sie sich mit Ihren Wünschen eingrenzen, territorial gesehen, desto länger wird die Wartezeit. Bewerbungen für Kleingartenanlagen mit geringer Parzellenanzahl dauern erfahrungsgemäß sehr lange, da auch nur sehr wenige Parzellen über einen längeren Zeitraum frei werden. Und dann spielt leider auch noch die Höhe des Entschädigungswertes eine dominante Rolle. Viele Bewerber geben in Ihrer Bewerbung meist nur noch eine Höhe bis zu 5 Tausend Euro an. Dadurch haben wir eine Anhäufung in dieser unteren finanziellen Kategorie. Dann kommt drittens auch noch der Anmeldezeitpunkt hinzu. Die zeitliche Reihenfolge der Bewerbungen müssen wir beachten.

Falls Ihnen die Wartezeit zu lange dauert, können Sie natürlich auch Ihre Angaben hinsichtlich Ort und Entschädigungwsert verändern, entweder durch telefonischen Anruf oder während der Vorstandssprechstunde.

Oder Sie bewerben sich für eine der sofort zu vergebenen Parzellen. Für diese sogenannten freien Parzellen veröffentlichen wir eine etwa wöchentlich aktualisierte Liste. Diese Liste können Sie hier einsehen ... freie Parzellen

Wenn es dann mit dem Parzellenangebot soweit ist, bekommen Sie schriftlich vom Bezirksverband eine Nachricht, dass wir Ihnen wunschgemäß im Verein "Name des Vereins" einen Kleingarten zum Gesamtwert von EUR xxx,xx  anbieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir in der Regel mehrere Bewerber gleichzeitig anschreiben, da unsere langjährigen Erfahrungen gezeigt haben, dass viele Bewerber unsere Angebote ausschlagen und auf ein weiteres warten. Erfahrungsgemäß entspricht nicht jeder Kleingarten den individuellen Wunschvorstellungen der Bewerber .

Gleichzeitig informieren wir den Vereinsvorstand der Kleingartenanlage über Ihr Gartenangebot. Zwecks einer Terminabstimmung zur Besichtigung der Parzelle in ihrer Gesamtheit nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Vereinsvorstand auf. Dazu sind in dem Parzellenangebot Telefonnummern enthalten. Möglicherweise ruft Sie auch der Vereinsvorstand an; Sie sollten sich darauf aber nicht unbedingt verlassen. Beachten Sie aber in jedem Falle die terminlich gestellte Entscheidungsfrist. Die entsprechenden Informationen zur Parzelle erhalten Sie vor Ort durch den Vereinsvorstand.

Sie sollten in jedem Falle den Bezirksverband über Ihre Entscheidung informieren. Sofern Sie auf das Ihnen unterbreitete Angebot nicht reagieren, sehen wir uns veranlasst, Sie nach einem weiteren Angebot aus unserer Bewerberliste zu streichen.

 

Abschluss eines Unterpachtvertrages

Falls Sie unter Beachtung der Reihenfolge der Bewerber den Zuschlag erhalten, werden wir einen Unterpachtvertrag unter folgenden Bedingungen mit Ihnen abschließen.

1. Abschluss der Übergabeverhandlung zwischen dem abgebenden und übernehmenden Unterpächter sowie dem Vereinsvorstand und der Abschluss einer Vereinbarung (Kaufvertrag) zwischen dem abgebenden Unterpächter und Ihnen über die Entschädigung des sich auf der Parzelle befindlichen Eigentums des abgebenden Unterpächters. Grundlage für die Entschädigung sind die gemäß Wertermittlungsprotokoll festgestellten maximalen Werte. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Parzelle nicht von Übernahme irgendwelchen Mobiliars und anderen beweglichen Gegenständen abhängig gemacht werden kann.

2. Zahlung einer einmaligen Gebühr auf das Konto Bezirksverbandes Treptow. (Bitte keine Zahlungen vor Abschluss der Übernahmeverhandlung tätigen.)

Abhängig von der Kündigungsfrist und den vertraglichen Kündigungsterminen haben sich langfristig innerhalb der letzten Jahre besonders die Monate Mai und November herauskristallisiert, in denen besonders viele Neuvergaben erfolgen.

Der Unterpachtvertrag ist ein Regelwerk mit Rechten und Pflichten des Kleingärtners.

Algorithmus
Algorithmus

 

Wir haben ein allgemeines Schema für den Algorithmus bei Unterpächterwechsel entwickelt ... Fließschema (pdf)

Gartenfreund

 

Nach erfolgtem Pächterwechsel erhalten Sie die Monatszeitschrift des Berliner Gartenfreund. Die Kosten dafür sind im Verbandsbeitrag für die Kleingartenparzelle enthalten.

Zum 01.01.23 ist die Umstellung auf das ePaper erfolgt: Bezugsmöglichkeiten