Satzung

SATZUNG
des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Berlin-Treptow e.V.
-Verband der Gartenfreunde Treptow (VGT)-

Gemeinnützige Organisation für das Kleingartenwesen

Der vollständige Text der Satzung ist in der digitalen Sammelmappe enthalten.

Inhaltsangabe

Allgemeines

§ 1 Name, Sitz, und Geschäftsjahr
§ 2 Zweck
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 7 Beiträge

Organisation

§ 8 Die Organe des Verbandes
§ 9 Der Verbandstag
§ 10 Der Erweiterte Vorstand
§ 11 Der Vorstand
§ 12 Entschädigung und Aufwands-/Auslagenersatz
§ 13 Geschäftsstelle des Verbandes
§ 14 Finanzielle Mittel
§ 15 Kassenprüfung

Sonstige Bestimmungen

§ 16 Niederschriften
§ 17 Ehrungen und Auszeichnungen
§ 18 Satzungsänderungen durch den Erweiterten Vorstand
§ 19 Auflösung des VGT

 

 

 

Auszug aus der Satzung:

 

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen “Bezirksverband der Gartenfreunde Berlin-Treptow e. V.“, kurz „Verband der Gartenfreunde Treptow“ (VGT).
  2. Er hat seinen Sitz in Treptow - Köpenick und ist im Vereinsregister unter der Nr. 297 VR 10880 beim AG Berlin-Charlottenburg eingetragen.
  3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck

1. Zweck des VGT ist die Förderung des Kleingartenwesens durch:

  • das Schaffen von Rahmenbedingungen, die eine umweltbewusste kleingärtnerische  Nutzung des Bodens gemäß Bundeskleingartengesetz ermöglichen,
  • Landschaftspflege, Naturschutz sowie die Erhaltung, Schaffung und Sicherung von Lebensraum für Pflanzen und Tiere,
  • den Schutz des sozialen Status der Kleingärten und Kleingartenanlagen,
  • die Festschreibung vorhandener Anlagen zur Dauernutzung und Errichtung neuer Daueranlagen als grüne Lebens- und Erlebnisräume,
  • die Fortentwicklung des Kleingartenrechts,
  • regelmäßige Gartenarbeit, die der Förderung und Erhaltung der Gesundheit dient,
  • bürgerschaftliches Engagement im Rahmen kommunalpolitischer Anliegen, wie der Schaffung  von Integrationsmöglichkeiten in den Mitgliedsvereinen und der Öffnung der Kleingartenanlagen für Kitas, Schulen und andere soziale Einrichtungen.

2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

  • fachliche Schulung der Mitglieder zur kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen, die Begleitung von Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes und die Schaffung von Erholungsbereichen für die Bürger,
  • Propagierung des Anliegens der organisierten Kleingärtnerbewegung gegenüber den kommunalen Ämtern und der Öffentlichkeit, die Anpachtung (Zwischenpächter), Verwaltung und Verpachtung von Gartenflächen
  • die Vertretung der Interessen der Kleingärtnervereine des VGT gegenüber den Grundstücks-eigentümern/Verpächtern einschließlich der Behörden,
  • Pflege der Geschichte und der Traditionen der deutschen, vornehmlich der Berliner Kleingarten-bewegung und die Bewahrung des sozialen und kulturellen Lebens in den Mitgliedsvereinen,
  • Förderung insbesondere der Kinder-, Jugend-, Frauen- und Seniorenarbeit im VGT,
  • Zusammenarbeit mit Vereinen, Vereinigungen u.a. die sich mit der Erhaltung und Förderung des Kleingartenwesens, des Umweltschutzes und der Landschaftspflege befassen.