Dauerhafter Erhalt aller Berliner Kleingartenanlagen

Am 20.02.2014 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion zum dauerhaften Schutz für Kleingärten in Berlin an den zuständigen Ausschuss weitergeleitet. Dazu erklärt der Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Günter Landgraf in einer Pressemitteilung:

Wortlaut der Pressemitteilung

Pressemitteilung des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V.

Kleingärten gehören zur Stadtlandschaft
Neue Qualität der Sicherung von Kleingärten beschlossen

Am 20.02.2014 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin mit den Stimmen der Koalition einen Antrag der SPD- und CDU-Fraktion zum dauerhaften Schutz für Kleingärten in Berlin beschlossen. Dazu erklärt der Präsident des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde e.V., Günter Landgraf:

Die Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner begrüßen die Initiative der beiden Fraktionen und stellen fest, dass sowohl die zahlreichen Gespräche mit dem Landesverband der Gartenfreunde als auch die zeitgemäße Entwicklung der Kleingartenorganisationen dazu beigetragen haben, eine solche weitreichende Initiative zu ermöglichen. Mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses wird erstmalig nicht nur Bezug auf landeseigene Kleingartenanlagen genommen, sondern alle vorhandenen Kleingärten sollen nach dem Wortlaut des beschlossenen Antrages so weit wie möglich dauerhaft und verbindlich gesichert werden, also auch die Kleingärten auf privatem Grund und Boden. Das ist eine völlig neue Qualität des Herangehens an die Absicherung der Kleingartenflächen in der Stadt. Auch die vom Landesverband angemahnte Transparenz in den Entscheidungen zu Kleingartenland wurde von den Koalitionären aufgegriffen. Zukünftig sollen bei notwendigen perspektivischen Nutzungsänderungen von Kleingartenflächen die entsprechenden neuen Planungen gleichzeitig bekanntgemacht, stichhaltig begründet und mit einer verbindlichen zeitlichen Perspektive unterlegt werden. Damit reagieren die Mitglieder des Abgeordnetenhauses auf die vielen Beispiele der Vergangenheit, wo Kleingärten geräumt wurden und anschließend als Brachflächen dahin vegetierten. Für die Berliner Bezirke ist es ein wichtiges Signal, dass der Berliner Senat aufgefordert wird, in einem eng abgestimmten Verfahren Kleingartenflächen unter 3-Hektar möglichst dauerhaft zu sichern. Dabei handelt es sich um kleine Flächen, die im Flächennutzungsplan des Landes Berlin nicht dargestellt werden. Im Interesse des Landesverbandes ist die Aufforderung der Fraktionen an die Berliner Kleingärtner und ihre Verbände, die vorhandenen Kleingartenanlagen noch stärker für die Öffentlichkeit zu öffnen und sie in den Kiez zu integrieren. Damit wird das Motto des Landesverbandes „Kleingärtner – Mitten im Leben!“ noch stärker in der Wirklichkeit umgesetzt. Die Wünsche der Berliner Kleingärtnerinnen und Kleingärtner waren allerdings größer. Sie hatten darauf gehofft, dass sich das Abgeordnetenhaus auch für die Neuanlage von Kleingartenflächen im Rahmen des Stadtentwicklungsplanes „Wohnen“ ausspricht. Das Tempelhofer Feld bietet dazu einmalige Potentiale. Mit einer klugen Randbebauung kann hier modellhaft ein städtebauliches Beispiel für einen wertvollen Lebensraum geschaffen werden, der die breite Akzeptanz in der Stadtgesellschaft findet. Die Menschen möchten in einem sozialen, grünen und urbanen Raum leben in dem die gesamte Infrastruktur, von der KITA und Schule, dem Supermarkt und Restaurant bis zum Kleingarten vorhanden ist.

Quelle: http://gartenfreunde-berlin.de/de/landesverband/news

  • Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU Dauerhafter Schutz für Kleingärten in Berlin, Drucksache 17/1448, 11.02.2014, 17. Wahlperiode
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