Checkliste für Vereins- und Straßenfeste
Hinweise zum sicheren Umgang mit Lebensmitteln
– Information des Bezirksstadtrates für Jugend und öffentliche Ordnung, Michael Grunst –
In den kommenden Wochen werden die politischen Parteien wieder in den Wahlkampf einsteigen und an ihren Wahlständen ggf. auch Lebensmittel anbieten. Als Handreichung hat der Fachbereich Lebensmittel- und Veterinäraufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick ein Merkblatt mit den wichtigsten hygienischen Mindest-Standards erarbeitet.
Auch bei der unentgeltlichen Abgabe von Lebensmitteln, zum Beispiel bei Festen und Veranstaltungen oder ehrenamtlichen Veranstaltungen ohne Gewinnerzielungsabsicht, handelt es sich um ein sogenanntes Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Derjenige, der die Lebensmittel in den Verkehr bringt, trägt die Verantwortung dafür, dass es sich um sichere Lebensmittel handelt! Eine Erstbelehrung nach §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz ist jedoch nicht notwendig.
Folgende Lösungen sind praktikabel, um unbürokratisch hygienische Standards einzuhalten:
- Offene Lebensmittel müssen vor Husten und Niesen von Passanten sowie vor Staub und Schmutz geschützt sein.
- Leichtverderbliche Lebensmittel müssen gekühlt transportiert und aufbewahrt werden (z.B. Würstchen, Mich, Sahne).
- Es muss ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stehen; z.B. Kanister, wenn kein Trinkwasseranschluss anliegt.
- Zwischen den Arbeitsschritten sind die Hände zu waschen, Einmalhandtücher und Seifenständer sind vorzuhalten.
- Unverpackte Lebensmittel dürfen nur abgedeckt in Behältern transportiert werden.
- Reinigung von Geschirr und Gläsern: Wenn kein warmes und kaltes Trinkwasser anliegt, sollte Einmalgeschirr und -besteck verwendet werden.
- Auch bei Getränkeschankanlagen ist die Hygiene zu beachten.
Leichtverderbliche Lebensmittel:
Dazu zählen Fleisch- und Wurstwaren, Zwiebelmettwurst, Bratwurst, Bouletten, Hamburger, Feinkost wie Salate, Marinaden und Kartoffelsalat, Eier und Eierspeisen wie Teig für Crêpes oder Waffeln, Tiramisu, Backwaren die nicht durchgebacken sind (Sahnetorten etc.) und Speiseeis. Leichtverderbliche Lebensmittel sind kühlpflichtig und dürfen nur kurzzeitig ungekühlt angeboten werden. Die Temperatur beträgt maximal 7°C. So müssen z.B. Packungen mit Bratwürstchen vor dem Braten in einer Kühlbox mit Kühl-Akkus gelagert werden. Bei belegten Brötchen ist es ausreichend, wenn das Tablett auf Kühl-Akkus steht.
Aufgrund der möglichen Gefahr einer Kontamination mit Salmonellen, sollten Lebensmittel, die rohes Ei enthalten (wie Mayonnaise, Tiramisu usw.) vermieden werden! Milch und Milchprodukte müssen bei maximal 8° C aufbewahrt werden.
Als unproblematische Lebensmittel gelten bspw. Zuckerwatte, Kaffee (Milch kühlen s.o.) und durchgebackene Kuchen (ohne Rohei, Creme- oder Sahnefüllung s.o.).
Ausführlichere Informationen finden Sie im Leitfaden für Feste von bürgerschaftlichem Engagement auf folgender Internetseite:
https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1203340632787446570397/TMS_LMSI_Helfer0208.pdf
Bei Fragen/ Beratungsbedarf können Sie sich gern telefonisch unter 030 90297-4811 oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht wenden.
TÜV SÜD: Kostenlose Checkliste für Vereins- und Straßenfeste
Zuletzt aktualisiert am 14. Juni 2016