Informationen des Landes- und Bundesverbandes zum Thema GEZ-Gebühr ab 2013

Keine doppelte GEZ-Gebühr für Kleingärtner

Information des Landesverband Berlin der Gartenfreunde e. V.

Sachliche Intervention statt Polemik sorgt für Klarheit

Viele Gartenfreundinnen und Gartenfreunde waren von einer weiteren finanziellen Drohkulisse beunruhigt, die da lautete: Muss ich doppelt GEZ-Gebühr zahlen?

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde ebenso wie die anderen Landesverbände und der Bundesverband Deutscher Gertenfreunde sind intensiv gegen den nach unserer Auffassung drohenden Missbrauch der Wohnungsdefinition im Rundfunkstaatsvertrag zugunsten der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgegangen. Die Berliner Kleingärtnerorganisation setzte sich für eine Regelung ein, welche die Lauben, die vom Bundeskleingartengesetz (BKleinG) grundsätzlich abgesichert wurden, vor einer derartigen Wohnungsdefinition schützt.

Mit bekannt lautstarken und polemischen Äußerungen hat der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) wiederum versucht, die Bemühungen des Landesverbandes Berlin zu unterlaufen und damit für zusätzliche Unruhe unter den Kleingärtnern gesorgt. Der VDGN griff in seinen Publikationen Berliner Verbände des Kleingartenwesens an, und warf ihnen Nichtstun, teilweise sogar Fehlinformationen vor, um gleichzeitig zu suggerieren, dass auch die Verbände des Kleingartenwesens insgesamt inaktiv seien.

Das laute Geschrei vom VDGN, sogar noch verbunden mit einem Spendenaufruf zur Finanzierung der angestrebten Verfassungsbeschwerde, half jedoch nicht. Der Ansatzpunkt des VDGN (abgesehen von der Problematik der Aktivlegitimation) in der angestrebten Verfassungsbeschwerde, die sich mit Fragen des unberechtigten Eingriffs in das Eigentum und der unzulässigen Datenerhebung befassen sollte, ist nach unserer Auffassung bei notwendiger Abwägung der Interessen und Grundrechte falsch und hätte allein aus diesem Grunde nicht zum Erfolg geführt.

Letztlich versuchte der VDGN die Kleingärtner in das Boot der Datschen und sonstigen Ferienhausbesitzer und- Nutzer zu ziehen, was sie in eine gefährliche Nähe der Wohnungsdefinition durch den Rundfunkstaatsvertrag gebracht hätte. Dass damit das BKleingG untergraben worden wäre, bedarf keiner besonderen Erklärung.

Nunmehr ist klargestellt, und zwar ohne VDGN-Zutun: Eine doppelte GEZ-Gebühr für die Berliner Laubenpieper gibt es nicht! Ab 1. Januar 2013 wird auch in den größeren Lauben ohne GEZ-Gebühr ein hoffentlich anspruchsvolles Rundfunk- und Fernsehprogramm empfangen.

G. Landgraf

Quelle: Gartenfreund Nr. 12, Dezember 2012, S. 12/13


Information des Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.

GEZ-Gebühr für Lauben ist out

Der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag schreibt fest, dass ab dem Jahr 2013 die GEZ-Gebühr nur noch einmal pro Haushalt zu zahlen ist. Er legt in diesem Zusammenhang fest, dass die Lauben des Kleingartenwesens von einer solchen Gebühr befreit sind. Der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde erinnert deshalb alle Kleingärtner, die einen Vertrag für die Nutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten in der Laube abgeschlossen haben, daran, diesen rechtzeitig zum 31. Dezember 2012 zu kündigen. Sonst könnte dieser Vertrag ohne weitere Rückfrage in die neuen rechtlichen Regelungen überführt und damit die Laube als Haushalt ausgewiesen werden.
Dr. Norbert Franke, Präsident des BDG; 21.11.2012

Quelle: www.kleingarten-bund.de/der_bdg_informiert/news/gez_gebuehr_fuer_lauben_ist_out

 

Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V. (BDG) begrüßt die gute Zusammenarbeit mit der Politik

Nach monatelangen Verhandlungen können zahlreiche Kleingärtner nun aufatmen: Für Kleingartenlauben muss 2013 keine zusätzliche GEZ-Gebühr bezahlt werden.

Der BDG hatte sich bei den politisch Verantwortlichen erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch für so genannte „übergroße“ – aber rechtmäßig errichtete – Lauben keine GEZ-Haushaltsabgabe fällig wird.

Dr. Norbert Franke, Präsident des BDG, zeigt sich sehr erfreut über die Zugeständnisse der Politik: „Es wäre ein Unding, Kleingärtnern, die ihre Laube unabhängig von der Größe überhaupt nicht zum Wohnen nutzen und nutzen dürfen, eine GEZ-Gebühr wie für eine Zweitwohnung zu berechnen. Deswegen haben wir uns von Anfang an dafür eingesetzt, dass diese absurde Regelung vom Tisch kommt.“

Der Hintergrund: Mit der Neuregelung der Rundfunkgebührenordnung ab 2013 sollten auch Besitzer von Kleingartenlauben zur Kasse gebeten werden, zumindest solche, die eine Laube besitzen, die größer ist als 24 Quadratmeter. Dies entspricht der gesetzlichen Maximalgröße einer Gartenlaube, zumindest in Westdeutschland. In Ostdeutschland waren auch größere Lauben erlaubt. Diese wurden rechtmäßig errichtet, sodass der BDG davon ausgehen konnte, dass auch sie wie Lauben gemäß dem Bundeskleingartengesetz bewertet werden. Für diese Lauben sollte nun aber auch die Haushaltsabgabe der GEZ gelten. Zum Wohnen dürfen Lauben jedoch unabhängig von ihrer Größe nicht genutzt werden.

Am 2. November lenkten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nun ein: Kleingärtner müssen keine doppelte GEZ-Gebühr zahlen.

Pressemitteilung des BGD (pdf)

offizielle Pressemitteilung von ARD, ZDF und Deutschlandradio (pdf)

Quelle:
http://www.kleingarten-bund.de ->Aktuelles -> Pressemitteilungen ; 07.11.2012